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Dieser Artikel informiert Sie über alles was Sie wissen müssen, um von den neuen Förderungen für energetische Sanierung zu profitieren.
Seit dem 24.01.2020 gelten neue Konditionen für die Sanierung, sowie den Erwerb von bestehenden Immobilien. Dank neuer Förderungen für energetische Sanierung können Sie gewisse Aufwendungen von der Steuer absetzen lassen. Dies gilt für Gebäude, die für die eigenen Wohnzwecke verwendet werden. Wir unterstützen Sie gerne professionell bei Ihrer energetischen Sanierung!
Die folgenden energetischen Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
- Kosten für die Beauftragung eines Energieberaters, aber nur zu 50 % der Aufwendungen.
Um von einer Steuermäßigung profitieren zu können, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
- Lassen Sie die Maßnahme von einem Fachbetrieb durchführen
- Stellen Sie sicher, dass Sie den Betrag überwiesen und die Rechnung vorliegen haben
- Lassen Sie sich bescheinigen, dass die Vornahme nach amtlich vorgeschriebenem Muster erfolgt ist
Einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert, Doppelförderungen sind allerdings nicht möglich.
Die Förderung hat eine Dauer von 10 Jahren. Sie beginnt ab dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2029.
Wir unterstützen Sie bei energetischer Sanierung
MIT FREUDE MACHEN WIR UNS ANS WERK.
ENERGIE SPAREN & KOMFORT ERHÖHEN
WIR KENNEN UNS AUS UND BERATEN SIE MIT FREUDE.
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